Zertifizierungen

Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung

  1. Gilbert Petit-Jean SA ist ein Zulieferer der Uhrenindustrie mit Sitz in Les Brenets in der Schweiz. Die vorliegende Richtlinie bekräftigt das Engagement von Gilbert Petit-Jean SA, die Menschenrechte zu achten, nicht zur Finanzierung von Konflikten beizutragen und alle einschlägigen Sanktionen, Resolutionen und Rechtsvorschriften der Vereinten Nationen einzuhalten.
  1. Gilbert Petit-Jean SA ist zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). In dieser Eigenschaft verpflichten wir uns, durch eine Überprüfung durch eine unabhängige dritte Stelle nachzuweisen, dass wir:
    1. Wir achten die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit;
    2. Wir beteiligen uns in keiner Weise an Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und dulden solche Aktivitäten nicht;
    3. Wir setzen uns für die Transparenz von Zahlungen ein, die von Regierungen und Sicherheitskräften im Einklang mit den Menschenrechten in der Rohstoffindustrie geleistet werden;
    4. Wir leisten weder direkte noch indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen;
    5. den Interessengruppen die Möglichkeit geben, ihre Bedenken hinsichtlich der Lieferkette in der Schmuckbranche zu äußern;
    6. Wir setzen den Fünf-Stufen-Rahmen der OECD als Managementprozess um, um eine risikobasierte Sorgfaltspflicht durchzuführen und so verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten zu gewährleisten.
  1. Wir verpflichten uns zudem, unseren Einfluss geltend zu machen, um mögliche Verstöße seitens anderer Parteien zu verhindern. Wir informieren unsere Partner, Lieferanten und Kunden und fordern sie auf, bestimmte Verpflichtungen einzuhalten. Wir verfügen über ein Beschwerdeverfahren für Interessengruppen, die uns Fragen oder Bedenken bezüglich der von ZCHR stammenden Materialien mitteilen möchten.
  1. In Bezug auf eklatante Verstöße bei der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel mit Diamanten und Farbedelsteinen.
    Wir werden die Begehung der folgenden Handlungen in keiner Weise dulden, unterstützen oder erleichtern, noch werden wir daraus Nutzen ziehen oder dazu beitragen:
    1. Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung;
    2. Zwangs- oder Pflichtarbeit;
    3. die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
    4. Menschenrechtsverletzungen und -verstöße;
    5. Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.
  1. Wir werden jegliche Geschäftsbeziehung mit Zulieferern einstellen, wenn wir ein Risiko feststellen, das begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass diese die in Absatz 4 genannten Verstöße begehen, sich bei Dritten eindecken, die diese Verstöße begehen, oder mit diesen in Verbindung stehen.
  1. In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen
    Wir verkaufen oder kaufen ausschließlich Diamanten und Farbedelsteine, die den Anforderungen des Zertifizierungssystems des Kimberley-Prozesses in vollem Umfang entsprechen, und werden daher dürfen wir keinerlei direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen oder deren verbundene Einrichtungen dulden – insbesondere nicht durch die Beschaffung von Diamanten/Farbedelsteinen, die Zahlung von Geld oder die Bereitstellung logistischer, materieller oder sonstiger Hilfe –, die sich illegal an folgenden Aktivitäten beteiligen:
    1. die unrechtmäßige Kontrolle von Bergbaustandorten oder Transportwegen, von Handelsplätzen für Diamanten und Edelsteine sowie von Akteuren in den vorgelagerten Bereichen der Lieferkette;
    2. die unrechtmäßige Besteuerung oder die Erpressung von Geld oder Diamanten/Farbedelsteinen an Bergbaustandorten, auf Transportwegen oder an Handelsplätzen für Diamanten/Farbedelsteine sowie gegenüber Zwischenhändlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern.
  1. Wir werden jegliche Geschäftsbeziehung zu unseren Zulieferern unverzüglich einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass diese ihre Waren von Dritten beziehen, die direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppen – wie die in Absatz 6 genannten – unterstützen, oder dass sie mit diesen in Verbindung stehen.
  1. In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte
    Wir bekräftigen, dass die Aufgabe öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Anlagen, der Ausrüstung und des Eigentums im Einklang mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen, einschließlich der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Menschenrechte, zu gewährleisten. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die die in Absatz 4 beschriebenen Verstöße begehen oder die, wie in Absatz 6 beschrieben, rechtswidrig handeln.
  1. Was Bestechungsgelder und falsche Angaben zur Herkunft von Diamanten und Farbedelsteinen betrifft, so sehen wir davon ab, Bestechungsgelder anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, und wir werden Forderungen nachzum Zweck der Verschleierung oder Verheimlichung der Herkunft von Diamanten/Farbedelsteinen sowie zur Abgabe falscher Angaben bezüglich Steuern, Abgaben und Gebühren, die an Regierungen für den Abbau, den Handel, die Verarbeitung, den Transport und den Export von Diamanten entrichtet werden.
  1. Zum Thema Geldwäsche
    Wir werden die Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche unterstützen, sofern wir ein begründetes Risiko der Geldwäsche feststellen, das sich aus dem Abbau, dem Handel, der Verarbeitung, dem Transport oder dem Export von Diamanten/Farbedelsteinen.
  2. Was die Umwelt betrifft, sind wir uns der ökologischen Herausforderungen und unserer diesbezüglichen Verantwortung bewusst. Wir halten uns an die Umweltgesetze und -vorschriften und setzen uns für den Umweltschutz sowie für die Verbesserung unserer Umweltauswirkungen ein.

Name: DJELA Adam

Position: Geschäftsführer

Gültig ab: Mai 2026

Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens sowie seiner direkten und indirekten Partner

Die Gilbert Petit-Jean SA hat das vorliegende Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden in folgenden Bereichen festgelegt:

  • die Menschenrechte;
  • die Lieferkette für Metalle und Edelsteine, insbesondere aus Konfliktgebieten oder Hochrisikogebieten;
  • Geschäftsethik (Korruption, Bestechung, Schmiergeldzahlungen)
  • die Umwelt;
  • die Arbeitsbedingungen (Überstunden, Entlohnung, Belästigung, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Diskriminierung, Vielfalt und Inklusion);
  • Informationen über die vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen;
  • gegebenenfalls die Angaben des Unternehmens zu seinen Produkten und Dienstleistungen
  • gegebenenfalls die Trennung und Rückverfolgbarkeit der Edelmetalle gemäß der Produktkette (CoC).

Patricia Dannecker ist für die Umsetzung und Überarbeitung dieses Verfahrens verantwortlich.

Interessierte Personen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens, können ihre Anliegen an Patricia Dannecker richten (Tel.: +41 32 933 07 08, E-Mail: pdannecker@gpetitjean.ch) oder die Beschwerde in den Briefkasten der Personalabteilung einwerfen.

Nach Eingang der Beschwerde werden wir uns bemühen, Folgendes zu tun:

  • einen genauen Bericht über die Beschwerde zu erhalten;
  • unser Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden erläutern;
  • festzustellen, wie der Beschwerdeführer die Bearbeitung der Beschwerde wünscht;
  • die Anonymität des Beschwerdeführers zu wahren, sofern dieser dies wünscht;
  • zu entscheiden, wer die Beschwerde intern bearbeiten soll, oder dazu beizutragen, die Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten, beispielsweise an den betreffenden Anbieter oder die zuständige Einrichtung in diesem Sektor;
  • gegebenenfalls weitere Informationen einzuholen, wenn das Problem intern gelöst werden kann;
  • alle Maßnahmen zu ermitteln, die wir ergreifen sollten, insbesondere die weitere Beobachtung der Lage;
  • den Beschwerdeführer so schnell wie möglich über unsere Entscheidungen oder Schlussfolgerungen zu informieren;
  • die eingegangenen Beschwerden und das durchgeführte interne Verfahren mindestens zehn Jahre lang in unseren Archiven aufzubewahren.

Wir werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen.

Politik und Menschenrechte

Wir, die Gilbert Petit-Jean SA, bekennen uns zu unserer Verantwortung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte. Wir sind der Ansicht, dass unser Unternehmen eine Rolle beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte zu spielen hat.

Gilbert Petit-Jean SA verpflichtet sich, die international anerkannten Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeiten und seiner Lieferketten zu achten. In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte stützt sich unsere Politik auf die internationalen Normen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Unter Menschenrechten versteht man eine Reihe von Freiheiten und Grundrechten, die jedem Menschen weltweit zustehen, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Glauben oder der Art und Weise, wie er sein Leben gestalten möchte. Es handelt sich um ein weitreichendes Konzept mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und bürgerrechtlichen Dimensionen. Für Gilbert Petit-Jean SA bedeutet die Achtung der Menschenrechte, sicherzustellen, dass jede Person, die an unseren Geschäftsabläufen, unseren Lieferketten und unseren Produkten beteiligt ist oder mit diesen in Kontakt kommt, mit Würde, Respekt, Fairness und Gleichberechtigung behandelt wird.

Unsere Richtlinie legt die allgemeinen Grundsätze fest, nach denen wir unsere Geschäftstätigkeit bei Gilbert Petit-Jean SA ausüben. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern verpflichten wir uns, die Umsetzung dieser Richtlinie in allen unseren Geschäftsbereichen und Lieferketten voranzutreiben. Wir sind uns bewusst, dass im Zusammenhang mit diesen Standards besondere Herausforderungen auftreten können, und wir werden daran arbeiten, diese Herausforderungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern und Interessengruppen zu bewältigen:

  1. Die Berufswahl ist frei
  2. Vereinigungsfreiheit
  3. Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch und haben Vorrang vor materiellen Gütern und Gewinnen
  4. Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt
  5. Es werden angemessene Löhne gezahlt
  6. Die Arbeitszeiten sind nicht übermäßig lang
  7. Es findet keinerlei Diskriminierung statt
  8. Förderung von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion
  9. Es wird eine Festanstellung angeboten
  10. Keine harte oder unmenschliche Behandlung ist zulässig

Die Gilbert Petit-Jean SA wird sich kontinuierlich darum bemühen, diese Richtlinie in alle relevanten Prozesse und Verfahren des Unternehmens zu integrieren, um deren wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Wir sind uns bewusst, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um alle tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen zu ermitteln und zu bewältigen, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt mit unseren Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang stehen. Wir sind uns bewusst, dass die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte ein dynamischer und fortlaufender Prozess ist, der es erfordert, auf die Ergebnisse zu reagieren, unsere Maßnahmen zu überwachen und unseren Interessengruppen mitzuteilen, wie wir mit diesen Auswirkungen umgehen.

Da sich unsere Risiken und Auswirkungen im Bereich der Menschenrechte im Laufe der Zeit ändern können, wird diese Richtlinie einer Überprüfung unterzogen, sollte sich unser Sorgfaltsprozess im Bereich der Menschenrechte als unzureichend erweisen.

Name: DJELA Adam

Position: Geschäftsführer

Gültig ab: Mai 2026